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Darf ich Rechnungen noch mit Pages, Numbers oder Word schreiben?
Inhaltsverzeichnis
Die kurze Antwort: Ja, wenn du nicht zu viel Umsatz machst. Aber auch dann nicht mehr lange.
Ich werde dich jetzt nicht mit den Details des Gesetzes langweilen, nur das Wichtigste in Kürze.
Elektronische Rechnungspflicht für alle? Die Ausnahmen. #
Das Gesetz gilt bereits seit 2025, aber im Moment gibt es noch eine Übergangsphase. Wenn die Übergangsphase, dann musst du ab 2028 elektronische Rechnungen ausstellen, wenn alle folgenden Kriterien zutreffen:
- Du als Rechungssteller:in hast deinen Unternehmenssitz in Deutschland. (Wenn du Solo-Selbständige/r bist, dann ist damit meist dein Wohnsitz gemeint)
- Die oder der Rechnungsempfänger:in ist ebenfalls ein Unternehmen (oder Selbstständige etc.) mit Sitz in Deutschland.
- Der Rechnungsbetrag beträgt mindest. 250,- EUR oder mehr (d.h. es ist keine sog. Kleinbetragsrechnung).
Super einfach: Elektronische Rechnungen mit SupaRechnung erstellen #
Ich habe selber meine Rechnungen früher mit Apple Numbers auf dem Mac erstellt und habe keine rechtskonforme Alternative gefunden, die mir gefallen hat. Ich habe ein Rechnungsprogramm gesucht, dass einfach und schnell funktioniert.
Darum habe ich SupaRechnung entwickelt.
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Ausnahmen von der Pflicht #
In folgenden Fällen kannst du also weiterhin ein einfaches PDF oder eine Papierrechnung verwenden:
- Wenn dein Unternehmenssitz nicht in Deutschland liegt.
- Wenn deine Kundin bzw. dein Kunde eine Privatperson ist.
- Wenn deine Kundin bzw. dein Kunde einen Unternehmenssitz außerhalb von Deutschland hat.
- Wenn es sich um eine Kleinbetragsrechnung handelt, d.h. der Rechnungsbetrag unter 250,- EUR liegt.
Keine Rechts- oder Steuerberatung #
Ganz wichtig: Ich bin kein Anwalt und kein Steuerberater. Ich programmier die App SupaRechnung. Deshalb ist das hier keine Beratung. Frag im Zweifelsfall bitte einen Anwalt oder Steuerberater.